Das deutsche Waffengesetz (WaffG.) ist eines der schärfsten der Welt und regelt alles
für Erwerb und Umgang mit Schußwaffen innerhalb der BRD. Der Umfang und leider
auch die immer wieder neuen Änderungen und Ergänzungen machen es an dieser Stelle
unmöglich eine detailierte Einsicht darzustellen.

Wichtiger Punkt für einen Sportschützen ist das unser WaffG. IMMER den Sportordnungen
vorgeschaltet ist und manche Regelung in den Sportordnungen aufgrund von Vorgaben des
Gesetzgebers dort steht. Daraus ergibt sich natürlich im Umkehrschluß auch das ein Verstoß
gegen diese Regelungen in den Sportordnungen auch einen Verstoß gegen das WaffG.
darstellen kann. Solche Verstöße werden im Extremfall durch die zuständige Behörde bis
hin zum Entzug aller waffenrechtlichen Erlaubnisse geahndet.

Im WaffG. sind nicht nur die Punkte geregelt die man erfüllen muß um eine waffenrechtliche
Erlaubnis zu erlangen und auch zu behalten, sondern auch die Punkte zu Aufbewahrung und
Transport die zwischenzeitlich immer durch eine Kontrolle geprüft werden könnten.

Außerhalb der Schießstätte ist es wichtig das Waffen auf dem Transportweg immer in einem
verschlossenen Behältnis und getrennt von der Munition zu befördern. Hier besteht immer die
Möglichkeit einer Überprüfung im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle.

Was die häusliche Aufbewahrung angeht gibt es ebenfalls klare Vorgaben des Gesetzgebers
zu der baulichen Ausführung der Wertschränke und deren Aufstellung die zwingend in jedem
Fall beachtet werden müssen. Hierzu auch der Hinweis das man nicht vergessen sollte seine
Hausratversicherung über die Sportgeräte und deren Wert zu informieren.

Jeder angehende Sportschütze muß ja heute vor Erteilung einer ersten waffenrechtlichen
Erlaubnis an einer Sachkundeausbildung teilnehmen. In diesen Veranstaltungen wird auch
ein Einblick in die Tiefen des dt. WaffG. Gegeben aber es ist jedem Waffenbesitzer geraten
sich auch später immer wieder mit dieser Thematik zu befassen um auch auf dem aktuellen
Stand zu sein.

 

Waffenrechtliche Erlaubnisse für Sportschützen werden in Deutschland über die WBK
(Waffenbesitzkarte) geregelt. Hier unterscheidet man die grüne Waffenbesitzkarte für
Kurzwaffen und Selbstladelangwaffen und die gelbe Waffenbesitzkarte für Langwaffen
mit Repetiermechanik (Karabiner, Vorderschaftrepetierer usw.) Die Vorgaben zur Erteilung
einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind klar definiert. Es gibt für die grüne WBK ein sogen.
Grundkontingent für 2 Kurz- und 3 Selbstladelangwaffen. Darüber hinaus werden auch
recht problemlos Genehmigungen erteilt aber der Schütze muß dazu auch aktiver Wettkampf-
schütze sein und die vorhandenen Sportwaffen müssen auch nachweislich auf Wettkämpfen
benutzt werden.

Alle Detailfragen hierzu werden von den Vereinsvorsitzenden oder dem zuständigen
Vorstandsmitglied des Landesverbandes beantwortet und es ist empfohlen bei Unsicherheit
VORHER zu fragen und erst dann einen Antrag zu stellen.

 

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